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   BFH, 29.08.2002 - V B 128/02   

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https://dejure.org/2002,12108
BFH, 29.08.2002 - V B 128/02 (https://dejure.org/2002,12108)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2002 - V B 128/02 (https://dejure.org/2002,12108)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2002 - V B 128/02 (https://dejure.org/2002,12108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Verlust der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersache - Mangel einer Vollmacht - Vollmachtsvorlegung - Vollmachtsloser Vertreter

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 6; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1999 - III B 63/99

    Vollmachtloser Vertreter

    Auszug aus BFH, 29.08.2002 - V B 128/02
    Mangels Vorlage einer Vollmacht ist deshalb anzunehmen, dass Steuerberater X als vollmachtloser Vertreter gehandelt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1999 III B 63/99, BFH/NV 2000, 592).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind jedoch dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen, weil er das erfolglose Verfahren veranlasst hat (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 592, m.w.N.).

  • BFH, 20.02.2001 - III R 35/00

    Verspätete Vollmachtsvorlage - Steuerberater - Mandatsniederlegung - Verweigerung

    Auszug aus BFH, 29.08.2002 - V B 128/02
    Indes kann und muss das Gericht auch beim Auftreten derartiger Personen als Bevollmächtigte den Nachweis der Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht dann verlangen, wenn begründete Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen (vgl. BTDrucks 14/4061, S. 8; ebenfalls Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Tz. 32; Kanzler, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 2, S. 7619, 7620; Dürr, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2001, 65; Spindler, Der Betrieb 2001, 61, 65; ferner Beschluss des BFH vom 20. Februar 2001 III R 35/00, BFH/NV 2001, 813).
  • BFH, 02.02.1998 - IX B 122/96

    Personenkreis durch den eine Vertretung vor dem Bundesfinanzhof erfolgen kann

    Auszug aus BFH, 29.08.2002 - V B 128/02
    Das Beschwerderecht steht nicht nur den Beteiligten, sondern auch dem zurückgewiesenen Bevollmächtigten zu (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1998 IX B 122/96, BFH/NV 1998, 998, m.w.Nachw.).
  • RG, 07.06.1902 - V 111/02

    1. Kann auf Grund einer mündlichen, neben einem in der Form des § 313 Satzes 1

    Auszug aus BFH, 29.08.2002 - V B 128/02
    Im Finanzrechtsstreit wegen Umsatzsteuer 1998 und Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuer 1998, den der Kläger und Antragsteller (Kläger) unter dem Az. 1 K 110/02 und 1 V 111/02 beim Finanzgericht (FG) Bremen führt, hat das FG den als Prozessvertreter aufgetretenen Beschwerdeführer mit Beschluss vom 23. Mai 2002 (zugestellt am 25. Mai 2002) gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückgewiesen.
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